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Bischofskonferenz lehnt geplante Asylverschärfungen ab

Bischöfe kritisieren Gesetzesentwurf als negativen Paradigmenwechsel und nicht akzeptablen Eingriff in Grundrecht, der bestehendes Recht auf Asyl maßgeblich einschränkt

Mit einem klaren Nein reagiert die katholische Kirche in Österreich auf die geplanten Verschärfungen im Asylrecht. So kritisiert die Bischofskonferenz, dass im angestrebten Gesetzesentwurf das bestehende Recht auf Asyl "maßgeblich einschränkt" wird. Die geplante Weigerung österreichischer Beamter, Asylanträge anzunehmen und zu bearbeiten, würde einen "nicht akzeptablen Eingriff in die Grundrechte betroffener Menschen auf Asyl bedeuten", heißt es in der Stellungnahme. Sie ist vom Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gezeichnet und am Donnerstagnachmittag innerhalb der Begutachtungsfrist an das Parlament ergangen. Menschen in Not müsse weiterhin ein "effektiver Zugang zum Asylsystem offenstehen" und dazu brauche es ein faires und individuelles Asylverfahren, hieß es darin.

 

In ihrer Argumentation warnt die Bischofskonferenz zudem vor den internationalen Auswirkungen der Asylverschärfung. Diese seien geeignet, in anderen europäischen Staaten eine ähnlich restriktive Dynamik auszulösen, die letztlich dazu führen würde, dass die verbleibenden, nach menschenrechtlichen Standards agierenden Staaten immer weniger in der Lage wären, ein faires Asylverfahren zu gewährleisten. "In letzter Konsequenz würde das Recht auf Asyl faktisch ausgehebelt, wogegen sich die Katholische Kirche entschieden ausspricht."

 

Kritik kommt auch zur Vorgehensweise bei der geplanten Gesetzesänderung: Angesichts des "angestrebten Paradigmenwechsels, der einer Minderung des menschenrechtlichen Schutzes gleichkommt", sei die Einräumung einer Begutachtungsfrist von bloß sieben Tagen "höchst bedauerlich". Dadurch sei es kaum möglich, sich mit Sachkenntnis und berechtigter Kritik in den Meinungsbildungsprozess einzubringen, was gerade angesichts der Komplexität und der menschenrechtlichen Bedeutung des Asylrechts dringend notwendig sei. "Die kurze Begutachtungsfrist ist daher auch aus demokratiepolitischer Sicht bedenklich", hält die Bischofskonferenz fest.

 

Die katholische Kritik am Gesetzesentwurf ist zudem mit der Evangelischen Kirche akkordiert. So verweist die Bischofskonferenz im Einzelnen ausdrücklich auf die Stellungnahme des Evangelischen Oberkirchenrates und ersucht dringend um deren Berücksichtigung.

 

Deutliche Kritik am Gesetzesentwurf, der als "gesamtändernder Abänderungsantrag" von Abgeordneten der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP im Parlament eingebracht wurde, kommt auch von der Caritas: "Die Novelle des Asylrechts beschneidet Menschenrechte, hemmt die Integration und fördert das Schlepperwesen. Parlamentarier und Parlamentarierinnen sollten dem nicht zustimmen", hieß es dazu in einer Stellungnahme am Donnerstag.

 

 

Quelle: kathpress (22.04.2016)

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» Insgesamt gibt es derzeit rund 12.000 Grundversorgungsplätze für Asylwerber im kirchlichen Bereich, die größtenteils von der Caritas betrieben werden. Dabei befinden sich 4.017 Grundversorgungsplätze in Gebäuden, die im Eigentum von Pfarren, Diözesen, Ordensgemeinschaften und anderen kirchlichen Einrichtungen stehen.

 

(Stand 4.5.2016)

 

 

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