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Kirchliche Asylhilfe vor Ort
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Grenzen bei Flüchtlingsaufnahme vertretbar

AKV-Präsident Helmut Kukacka: Unbegrenzte Zuwanderung würde Rechtspopulisten und Fremdenfeinden weiteren Zuwachs bringen

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände (AKV) hält eine "offene Diskussion über Höchstgrenzen bei der Aufnahme von Asylwerbern für sachlich gerechtfertigt und ethisch vertretbar". Das hat AKV-Präsident Helmut Kukacka am Samstag in einer Presseaussendung zur aktuellen Flüchtlingsdebatte betont. Damit vertritt die AKV als zweite große Säule des katholischen Laienapostolats eine andere Position als die Katholische Aktion Österreich (KAÖ). Deren Präsidentin Gerda Schaffelhofer hatte die neue Linie der Bundesregierung mit einer "Obergrenze" bzw. "Richtwert" für die Aufnahme von Flüchtlingen als "klägliches Versagen" kritisiert.

AKV-Präsident Kukaca berief sich in seiner Stellungnahme explizit auf eine Feststellung des deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck. Dieser habe bei seiner Rede in Davos vor dem Weltwirtschaftsforum gesagt, dass eine Begrenzungsstrategie "moralisch und politisch sogar geboten sein könne, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhalten und um die Unterstützung für eine menschenfreundliche Aufnahme der Flüchtlinge zu sichern". Diese Einschätzung treffe auch für Österreich zu, sei Ausdruck eines "verantwortungsbewussten Regierungshandeln" und werde von der AKV vertreten, so Kukacka.

Österreich sei als eines der wirtschaftlich leistungsfähigsten Länder in Europa an seine finanziellen, sozialen und kulturellen Belastungsgrenzen gekommen, diagnostizierte der frühere ÖVP-Staatssekretär. Bei einer verantwortlichen Bewältigung der Flüchtlingsfrage könne sich eine Regierung deshalb "nicht ausschließlich von einer idealistischen Gesinnungsethik" leiten lassen. Vielmehr müsse sie sich "an einer realistischen Verantwortungsethik orientieren", welche die gesellschaftlich erwartbaren Folgen dieser Entwicklung entsprechend berücksichtigt, stellte Kukacka fest.

Die Kritik, dass eine solche Begrenzungspolitik nicht mit christlichen Werten vereinbar sei, würde sich vor der Tatsache verschließen, dass mit einem unkontrollierten Zustrom von Asylwerbern der gesamte Staat und auch das Gemeinwohl überfordert sein würden. "Erst recht nicht christlich ist es, wenn in den Heimatländern der Flüchtlinge der Eindruck entsteht, in Österreich werden ihnen paradiesische Zustände verheißen, um sie am Ende dann doch zu enttäuschen", heißt es in der AKV-Stellungnahme. Es müssten deshalb klare Prioritäten und Kriterien gesetzt werden, welche Flüchtlinge besonders schutzbedürftig sind, stellte Kukacka fest.

Eine weiterhin unbegrenzte Zuwanderung ohne Wahrung der Aufnahmefähigkeit und der Akzeptanz der Bevölkerung würde die Integrationsfähigkeit und die politische Stabilität unseres Landes massiv untergraben und den Rechtspopulisten und Fremdenfeinden ein noch breiteres Feld überlassen, gab Kukacka zu bedenken. Der Stimmenzuwachs für rechtspopulistische Parteien in fast allen europäische Staaten zeige klar die Gefahren auf, die in dieser Entwicklung liegen. Aus der Sicht des AKV-Präsidenten sei "eine verantwortungsvolle Begrenzung der Flüchtlinge", die auch von der breiten Mitte der Gesellschaft mitgetragen werde, deshalb "ein Gebot der politischen Vernunft".

Die AKV ist ein Zusammenschluss von 20 bedeutenden Verbänden und Vereinen selbständiger, katholischer Laienorganisationen Österreichs. Zu ihm gehören u.a. schulische Eltern- und Lehrerverbände, die Turn- und Sportunion sowie studentische Verbände wie der MKV und ÖCV.

 

 

Quelle: kathpress (23.1.2016)

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» Die kirchliche Caritas betreut derzeit 44.461 Asylwerber in der Grundversorgung, davon 9.494 in Caritas-Quartieren. 34.967 werden mobil betreut. Das bedeutet, dass etwa jeder zweite Asylwerber von der Caritas betreut wird.

 

» Insgesamt gibt es derzeit rund 12.000 Grundversorgungsplätze für Asylwerber im kirchlichen Bereich, die größtenteils von der Caritas betrieben werden. Dabei befinden sich 4.017 Grundversorgungsplätze in Gebäuden, die im Eigentum von Pfarren, Diözesen, Ordensgemeinschaften und anderen kirchlichen Einrichtungen stehen.

 

(Stand 4.5.2016)

 

 

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